Programm REB160
Ein besonders zweckmäßiges Verfahren, ein Gelände in seiner charakteristischen Gestalt wirtschaftlich aufzumessen, ist die Tachymetrie mit elektrooptischer Streckenmessung. Ausgehend von vorgegebenen Lage- und Höhenfestpunkten eines örtlichen oder überörtlichen Festpunktfeldes wird, ggf. unter Einschaltung weiterer im Rahmen des Aufmaßes zu bestimmender Stand- und Festpunkte, das Gelände in charakteristischen Einzelpunkten und Linien (Geländebruchkanten, Rücken- und Tallinien, Randlinien) entsprechend dem weiteren Verwendungszweck aufgemessen. Die Bestimmung der Geländepunkte kann exzentrisch erfolgen. Bauwerkspunkte u.ä. werden auch als Geländepunkte bezeichnet. Es werden die bei Tachymeteraufnahmen gewonnenen Messdaten ausgewertet. Von gemessenen Punkten werden entsprechend den ermittelten Messungselementen Lagekoordinaten und Höhen bzw. nur Lagekoordinaten oder nur Höhen berechnet. Zu vorgegebenen Festpunkten können bei Vorliegen entsprechender Messdaten die ggf. fehlenden Lagekoordinaten oder Höhen hinzuberechnet werden. Die vorgegebenen Werte werden trotz einer möglichen Neuberechnung beibehalten. Dies gilt entsprechend auch für Geländepunkte, deren Lage und Höhe aufgrund besonderer Gegebenheiten vorgegeben ist.
Folgende Messungselemente können in die Berechnung eingeführt werden:
- Horizontalrichtung
- Zenitwinkel und Schrägstrecken
- Horizontalstrecken
- Höhenunterschiede
Folgende Berechnungen sind durchführbar:
Lageberechnung für
- Standpunkte
- durch Rückwärtseinschnitt mit Strecken (freie Standpunktwahl)
- durch Berechnung eines Polygonzuges
- neue Festpunkte
- durch Polarpunktberechnung
- Geländepunkte
- durch Polarpunktberechnung, bei exzentrischer Aufnahme in Verbindung mit einer Kleinpunktberechnung
Höhenberechnung für
- Standpunkte
- durch direkten Anschluss an Höhefestpunkte
- durch Berechnung eines Höhenzuges
- neue Festpunkte und Geländepunkte
- durch Polarpunktberechnung